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Hilfe und Unterstützung im Alltag
Unser ambulanter Pflegedienst ist für Sie da

Die täglichen Dinge des Lebens nicht mehr allein bewältigen zu können, bedeutet nicht zwangsläufig die Aufgabe eines selbstbestimmten Alltags. Wir reichen Ihnen die Hand und setzen uns mit bedürfnisorientierter, individueller Pflege für den Erhalt Ihrer Lebensqualität ein.

Unser Team unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in ihrem Zuhause. Als ambulanter Pflegedienst liegen uns eine ganzheitliche Betreuung und Versorgung, der Schutz persönlicher Bedürfnisse und die Stärkung vorhandener Fähigkeiten besonders am Herzen.

Zu den Leistungen unseres ambulanten Pflegedienstes gehören:

Hilfe, Beratung und Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens nach SGB XI

  • Ganzkörperwäsche und -pflege
  • Baden und Duschen
  • Betten und Lagern
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Nahrungsgabe (auch bei künstlicher Ernährung)
  • Reinigung der Wohnung
  • Erledigung von Einkäufen
  • Begleitung außer Haus
  • Alltagshilfe

Behandlungspflegerische Maßnahmen nach Anordnung des Arztes SGB V

  • Anleitung zur Behandlungspflege
  • Injektionen
  • Insulininjektionen
  • Medikamentengabe
  • Blutzucker- und Blutdruckkontrollen
  • Pflege des Portsystems oder anderen venösen Zugängen
  • Verabreichung künstlicher Ernährung
  • Einläufe und Klistier
  • Versorgung von PEG, Stoma und Katheter
  • Katheterwechsel
  • Wundversorgung
  • Dekubitusversorgung
  • Kompressionsverbände
  • An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen

Betreuungsleistungen nach § 45b PflEG

Eine Person mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wird, hat seit Januar 2017 Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Nach Zuerkennung wird hierfür ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125,− € bereitgestellt. Der Einsatz dieses Betrags ist an solche Leistungen gebunden, die der Entlastung und Unterstützung der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen dienen, darunter z. B.:

  • stundenweise Betreuung demenzkranker Personen
  • Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakte
  • Unterstützung von pflegebedürftigen Personen in ihrer häuslichen Umgebung
  • familienentlastende/-unterstützende Dienstleistungen (z. B. Ausflüge)
  • Unterstützung und Begleitung im Rahmen von Behördengängen, Arztbesuchen etc.
  • haushaltsnahe Dienstleistungen, Einkaufsplanung und -erledigung
  • individuelle Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung
  • Beaufsichtigung im Fall von Sturzgefahr

Auch jenseits des Bereichs der ambulanten Pflege gibt es Einsatzmöglichkeiten für zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b PflEG. Detaillierte Angaben sind im Sozialgesetzbuch zu finden.

Wichtiger Hinweis: Werden die verfügbaren Beträge im Laufe des Jahres nicht voll ausgeschöpft, kann die verbleibende Summe im Folgejahr geltend gemacht werden.

Verhinderungspflege

Bei privater Pflege oder Durchführung der Pflegeleistungen durch eine einzelne Pflegekraft kann im Fall einer Verhinderung dieser Person (z. B. durch Krankheit, Urlaub, private oder berufliche Verpflichtungen) ein Pflegedienst die entsprechenden Pflegeleistungen ausführen. Ziel dieser Verhinderungspflege ist es, während der Abwesenheit der Pflegeperson eine umfassende Versorgung sicherzustellen und die Pflege in gewohnter Art weiterzuführen.

Unsere Leistungen in der Verhinderungspflege umfassen die Versorgung in folgenden Bereichen:

  • Krankenpflege
  • Grundpflege
  • tägliche Hygiene
  • Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten

Um die Verhinderungspflege nutzen zu können, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen, muss bei der pflegebedürftigen Person seit mindestens 6 Monaten ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 können mit Inanspruchnahme der Verhinderungspflege maximal 1.612,− € erstattet werden. Wurde im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, lassen sich weiterhin 50 % für Kurzzeitpflege (kombiniert) anrechnen, wodurch sich die für die Verhinderungspflege bereitgestellte Summe auf 2.418,− € erhöht.

Umfasst die Verhinderungspflege weniger als 8 Stunden täglich, erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes.

Durchführung von Pflegeeinsätzen nach § 37 SGB XI

Um Ihre pflegenden Familienangehörigen oder andere Pflegepersonen zu entlasten und die Qualität der häuslichen Pflege zu bewahren, bieten wir Ihnen unsere Pflegeeinsätze an.

Unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse aller Beteiligten geben unsere professionellen Pflegekräfte Ihnen Anleitungen und Tipps, die die häusliche Pflege erleichtern und Ihren Alltag besser strukturieren. Darüber hinaus informieren wir Sie über alle Wege und Möglichkeiten, die dem Pflegebedürftigen und den pflegenden Personen zur Verfügung stehen. In folgenden Bereichen beraten wir Sie kompetent und individuell:

  • Teilnahme an medizinischen Reha-Maßnahmen
  • Einsatz von Pflegehilfsmitteln
  • Anpassung des Wohnraums
  • Inanspruchnahme von Tages- und/oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
  • Inanspruchnahme von Pflegekursen
  • Wechsel der Pflegestufe

... und vieles mehr

Darüber hinaus unterstützen wir pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen mit einer Reihe weiterer Serviceleistungen.